1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Gastaufnahmeverträge, die zwischen dem Hotel Garni Engelberg abgeschlossen werden sowie für alle erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen. Das Hotel Garni Engelberg wird rechtlich von Ludwig Funk-Fritsch repräsentiert, der nachfolgend als „Betreiber“ bezeichnet wird
2. Reservierungen/ Weiterverkauf
Durch die Annahme einer vom Gast vorgenommenen Reservierung ist ein Beherbergungsvertrag zustande gekommen. Diese Vereinbarung, in Form einer Reservierung von bestellten Zimmern, ist für beide Vertragspartner bindend. Die Reservierung für bestellte, aber noch nicht bezahlte Zimmer gilt jeweils bis 18.00 Uhr des Anreisetages. Es besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Übernachtungsdienstleistung in einem bestimmten Zimmer. Die Betreiber behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Reservierung, die reservierten Zimmer anderweitig zu vermieten. Der Gast erhält durch die Betreiber eine verbindliche Buchungs- bzw. Reservierungsnummer, auf ausdrücklichen Wunsch auch eine schriftliche Reservierungsbestätigung.Der Weiterverkauf/-vermietung und/ oder die Weitervermittlung von gebuchten Zimmern ist untersagt. Insbesondere ist die Weitervermittlung von Zimmern und/oder Zimmerkontingenten an Dritte zu höheren Preisen als den tatsächlichen Zimmerpreisen unzulässig. Auch die Abtretung oder der Verkauf des Anspruchs gegen die Betreiber ist nicht zulässig. Die Betreiber sind in diesen Fällen berechtigt, die Buchung zu stornieren, insbesondere wenn der Gast bei der Abtretung/ dem Verkauf gegenüber dem Dritten unwahre Angaben über die Art der Buchung oder die Bezahlung gemacht hat. Eine Nutzung des Hotelzimmers zu einem anderen als dem Beherbergungszweck ist ausdrücklich untersagt.
3. Garantierte Reservierungen, Stornofristen
Eine garantierte Reservierung liegt dann vor, wenn der Gast die Übernachtungsdienstleistung mittels Kreditkartenummer bestätigt und die bestellten Zimmer nicht spätestens 3 Tage vor Anreise kostenfrei storniert. Bei späteren Stornos berechnen wir eine 80% Stornogebühr des gebuchten Aufenthalts. Bei Nichterscheinen des Gastes (No Show) wird der volle Betrag des gebuchten Aufenthaltes abzüglich etwa ersparter Aufwendungen berechnet. Für Buchungen im Rahmen eines Kontingentvertrages oder für eine Reservierung von mehr als fünf Zimmern pro Nacht, gelten die in diesen Verträgen vereinbarten Stornofristen und sonstigen Vereinbarungen.
4. Vorauszahlung des Übernachtungspreises
Der Preis der gesamten gebuchten Übernachtungsdienstleistung ist durch den Gast immer, spätestens bei Anreise im Hotel, im Voraus zu bezahlen.
5. Steuern/ Gebühren/ Abgaben
Die geltenden Preise sind Bruttogesamtpreise und beinhalten alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben. Für den Fall der Änderung von Steuer-, Gebühren-, und Abgabensätzen sowie der wirksamen Erhebung neuer, den Parteien bisher unbekannter Steuern, Gebühren und Abgaben behält sich die Betreiber vor, die Preise entsprechend anzupassen.
6. Zahlungsmittel/ Dienstleistungen auf später zu bezahlende Rechnungen
Gültige Zahlungsmittel sind Bargeld in Euro, EC Karte, Master Card, Visa Card, in Euro. Die Abgabe von Dienstleistungen auf später zu bezahlende Rechnung ist nicht möglich.
7. Nutzungsmöglichkeiten reservierter Zimmer
Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr des Anreisetages, sowie bis 10.30 Uhr am AbreisetagVerfügung.
8. Haftung der Betreiber
Die Betreiber haften für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haften die Betreiber für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von den Betreibern beruhen sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten beruhen. Einer Pflichtverletzung von den Betreibern steht die seiner gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in diesen AGB nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen.Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von den Betreibern auftreten, werden die Betreiber bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge der Gäste bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Gast verpflichtet, die Betreiber rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.Für eingebrachte Sachen haften die Betreiber nach den gesetzlichen Bestimmungen (vgl. §§ 701 ff. BGB). Wobei die Haftung bis zum hundertfachen des Zimmerpreises (von EUR 600 bis höchstens EUR 3.500) und für Geld, Wertpapiergegenstände und Kostbarkeiten bis zu EUR 800, begrenzt ist. Der Anspruch erlischt, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der eingebrachten Sache der Betreiber Anzeige macht (§ 703 BGB). Für die unbeschränkte Haftung gelten die gesetzlichen Bestimmungen.Wird dem Gast ein Stellplatz in der Hotelgarage auch gegen Entgelt zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht seitens der Betreiber besteht nicht. Der Betreiber haftet für alle Schäden im Rahmen der in Absatz 1 genannten Regelungen. Der Gast ist verpflichtet, einen Schaden unverzüglich, offensichtliche Schäden, jedenfalls vor Verlassen der Parkeinrichtung anzuzeigen. Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Mieter oder sonstige dritte Personen zu verantworten sind.